Durch einen Erlass des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 06.05.2014 sind Freisetzung, Anbau und Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) innerhalb der Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb sowie in einem Umkreis von 3.000 Meter um die Außengrenzen dieser Gebiete verboten.